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Grundsatzentscheidung des BGH: Vermieter darf mit verjährtem Anspruch aufrechnen

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Wenn Mieter ihre Kaution vom Vermieter zurückverlangen, erklären Vermieter häufig die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. Der BGH hat nun entschieden, dass dies selbst dann noch möglich ist, wenn die Ansprüche des Vermieters verjährt sind.