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Bundestag | Klimaschutz & Energie

Informationen aus dem Deutschen Bundestag: Klimaschutz; Energie RSS-Dienst des Deutschen Bundestages: Klimaschutz; Energie

  • Anhörung zum Thema „Wasserstoff“
    am 19. September 2024 um 11:50

    „Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff – Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ lautet der Titel einer öffentlichen Anhörung, zu der der Ausschuss für Klimaschutz und Energie am Mittwoch, 25. September 2024, von 11 bis 13 Uhr zusammenkommt. Dazu liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (20/11899) vor. Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen. Das 34-köpfige Gremium ist für alle Aspekte der Energiewende und die damit verbundenen Fragen des Klimaschutzes zuständig sowie für das Thema Energieeinsparung. Zu den Schwerpunkten der Energieberatungen zählen Neuregelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), der Netzausbau und die Energieeffizienz. (25.09.2024)

  • Klimaschutz, Energie: Sachverständigenliste
    am 19. September 2024 um 11:50
  • Zukunftsperspektive für Bioenergie
    am 19. September 2024 um 11:50

    „Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive geben und bestehende Hemmnisse beseitigen“ lautet der Titel eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion (20/9739), über den der Bundestag am Donnerstag, 26. September 2024, nach rund 40-minütiger Debatte abstimmt. Dazu wird der Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine Beschlussempfehlung abgeben. Antrag der Unionsfraktion Die CDU/CSU-Fraktion kritisiert in dem Antrag, die Bundesregierung behandle die Bioenergie stiefmütterlich, bremse sie künstlich aus und setze die falschen Rahmenbedingungen. Die Abgeordneten fordern, der Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive zu geben und Hemmnisse abzubauen. So soll unter anderem die im EEG 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz) eingeführte Verengung der Ausschreibungen auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke zurückgenommen und der Schwerpunkt wieder auf flexible Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gelegt werden – sowohl im Biomethan- wie auch im regulären Biomasse-Segment. Das im EEG 2021 für Biomasseanlagen festgelegte Ausbauziel solle erhöht und Anreize und Rahmenbedingungen für die Umrüstung von Biogas sollen verbessert werden, heißt es. Zudem soll nach den Vorstellungen der Fraktion der Einsatz von nachhaltiger Biomasse in Wärmenetzen nicht beschränkt werden. Außerdem will sie mit einer Vereinfachung der Biomassestromnachhaltigkeitsverordnung bürokratische Hemmnisse abbauen. (hau/mis/16.09.2024)

  • Kommerzieller Einsatz der CO2-Speicherung
    am 19. September 2024 um 11:50

    Die Bundesregierung will die Errichtung von Kohlendioxidspeichern zum kommerziellen Einsatz ermöglichen. Die dazu vorgelegte Novellierung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (20/11900, 20/12717) wird am Donnerstag, 26. September 2024, in erster Lesung durch den Bundestag beraten. Nach der rund 30-minütigen Debatte soll der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Klimaschutz und Energie die Federführung übernehmen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung hält zur Erreichung der Klimaziele Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten (englisch: Carbon Dioxide Capture and Storage, CCS) für unverzichtbar. Mit ihrem Gesetzentwurf will sie die „dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone zu kommerziellen Zwecken im industriellen Maßstab ermöglichen“ und ein einheitliches Zulassungsregime für alle Kohlendioxidleitungen schaffen. Hierzu sollen der Zweck und der Geltungsbereich des Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) sowie die Begriffsbestimmung für Kohlendioxidleitungen entsprechend angepasst werden. Das KSpG wurde als Rechtsrahmen zur Überprüfung der wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit von CCS und hinsichtlich ihrer Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit sowie für Natur und Umwelt geschaffen. Das Gesetz wurde zuletzt Ende 2022 evaluiert und die Anpassung des Rechtsrahmens empfohlen. Die vorliegende Novelle dient der Umsetzung dieser Empfehlungen. Rechtliche Unsicherheiten Die Genehmigung von Leitungen zum Transport von Kohlendioxid nach sei aktuell mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden, heißt es. Durch die Gesetzesnovelle sollen diese bereinigt und klare Verfahrensregeln für Kohlendioxidleitungen zum Zwecke von CCS/CCU (Carbon Capture and Utilization) festgelegt werden. Neben dieser Ermöglichung des Baus einer Kohlendioxid-Transportinfrastruktur geht es auch um geeignete Speicherstätten für Kohlendioxid. Das KSpG enthält zwar Regelungen zur Errichtung von Kohlendioxidspeichern in Deutschland, ermöglicht aber nur die Speicherung zur Erforschung, Erprobung und Demonstration von Technologien zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten. Mit dem Gesetzentwurf soll auch die Errichtung von Kohlendioxidspeichern zum kommerziellen Einsatz im industriellen Maßstab ermöglicht werden. Damit sollen künftige Vorhaben grundsätzlich auf das Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone beschränkt werden. (hau/mis/16.09.2024)

  • EU-Richtlinie für Windenergie an Land und Solarenergie
    am 19. September 2024 um 11:50

    Der Bundestag berät am Donnerstag, 26. September 2024, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort“ (20/12785). Nach rund halbstündiger Debatte ist die Überweisung des Entwurfs an die Ausschüsse vorgesehen. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Klimaschutz und Energie die Federführung übernehmen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der EU-Richtlinie 2018/2001 in den Bereichen Windenergie an Land sowie Solarenergie umsetzen. Dazu sollen Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Baugesetzbuch sowie der Planzeichenverordnung, im Raumordnungsgesetz, im Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) vorgenommen werden. Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs betreffen die planerische Ausweisung von Beschleunigungsgebieten: in das Baugesetzbuch sowie in das Raumordnungsgesetz soll eine Verpflichtung aufgenommen werden, sogenannte Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie nach Artikel 15c der EU-Richtlinie 2018/2001 auszuweisen. Zudem sollen Genehmigungsverfahren in Beschleunigungsgebieten für Vorhaben im Bereich Windenergie an Land geregelt werden. Um ein Monitoring zum Stand der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten zu ermöglichen, sollen die Vorschriften des EEG zu Informations- und Berichtspflichten im Rahmen des Bund-Länder-Kooperationsausschusses erweitert werden. (hau/mis/16.09.2024)