Informationen aus dem Deutschen Bundestag: Klimaschutz; Energie RSS-Dienst des Deutschen Bundestages: Klimaschutz; Energie
- TOP ZP 29 Heizungsgesetzon 8. Dezember 2024 at 9:15
204. Sitzung vom 06.12.2024, TOP ZP 29 Heizungsgesetz
- TOP ZP 28 Übertragungsnetzkosten, Treibhausgasemissionshandelon 8. Dezember 2024 at 9:15
204. Sitzung vom 06.12.2024, TOP ZP 28 Übertragungsnetzkosten, Treibhausgasemissionshandel
- Zuschuss für Übertragungsnetzbetreiber erörterton 8. Dezember 2024 at 9:15
Der Bundestag hat sich am Freitag, 6. Dezember 2024, mit dem Übertragungsnetz und dem Emissionshandel befasst. Dazu lag den Abgeordneten ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2025 sowie ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003 / 87 / EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024, 20/13585, 20/13962) vor. Beide Gesetzentwürfe wurden im Anschluss an die Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen. Die Beratung eines Antrags der AfD-Fraktion zur Abschaffung der CO2-Bepreisung statt Erhöhung zum 1. Januar 2025 (20/13624) war von der Tagesordnung abgesetzt worden. Gesetzentwurf von SPD und Grünen Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die Übertragungsnetzkosten und die sich daraus ableitenden Übertragungsnetzentgelte vor dem Hintergrund der Preisbelastungen im Strommarkt stabilisieren. Der Gesetzentwurf der beiden Regierungsfraktionen für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2025 (20/14026) sieht vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung auf Grundlage ihrer Plankostenprognose für das Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt bis zu 1,32 Milliarden Euro erhalten. Konkret soll zur gesetzlichen Verankerung des Zuschusses ein neuer Paragraf 24c in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen werden. Die Anpassungen in den Paragrafen 26 und 27 des Strompreisbremsengesetzes sollen gewährleisten, dass anderweitige Einnahmen aus dem Strompreisbremsengesetz und sonstige bisher für die Zwecke der Strompreisbremse vorgesehene Mittel nicht zur Finanzierung des Zuschusses zur anteiliger Finanzierung der Übertragungsnetzkosten verwendet werden, sondern dies allein aus den dafür vorgesehenen Haushaltsmitteln erfolgt, die zuvor auf dem Konto nach Paragraf 26 Absatz 1 Satz 4 des Strompreisbremsengesetzes zur Verfügung gestellt wurden. Finanziert werden soll der Zuschuss von insgesamt bis zu 1,32 Milliarden Euro für das Kalenderjahr 2025 demnach durch Mittel des Bundes. Sonstige Auswirkungen auf den Bundeshaushalt seien nicht ersichtlich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das europäische Emissionshandelssystem ist ein zentrales Instrument der europäischen und nationalen Klimaschutzpolitik, heißt es in dem Gesetzentwurf (20/13585) der Bundesregierung eines „Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003 / 87 / EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)“. Die europäische Rechtsgrundlage für den Emissionshandel bilde die Richtlinie 2003 / 87 / EG (EU-Emissionshandelsrichtlinie). Die Umsetzung des europäischen Regelungsrahmens in nationales Recht erfolge in Deutschland seit 2011 durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Abgesetzter Antrag der AfD Im von der Tagesordnung abgesetzten Antrag der Fraktion (20/13624) mit dem Titel „Abschaffung der CO2-Bepreisung statt Erhöhung zum 1. Januar 2025“ heißt es zur Begründung: „Die von der Bundesregierung und den Landesregierungen kürzlich rigoros verhängten Maßnahmen im Rahmen der sogenannten Klimaschutzpolitik wirken als Brandbeschleuniger für die durch die schweren ökonomischen Verfehlungen der letzten Jahrzehnte in Deutschland bereits schwelende Wirtschaftskrise.“ Weiter heißt es in dem Antrag, es sei eine Deindustrialisierung, unter anderem durch hohe Energiepreise, zu befürchten, „welche als eine bedeutende Ursache die aktuelle CO2-Bepreisung haben“. Die Menschen hätten nicht nur substanzielle Freiheitsbeschränkungen erduldet, die allermeisten hätten mit deutlichen Einkommenseinbußen zurechtkommen müssen. Nicht wenige würden ihre Arbeit verlieren und seien in ihrer beruflichen Existenz bedroht. (mis/eis/06.12.2024)
- Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes beratenon 8. Dezember 2024 at 9:15
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. Dezember 2024, erstmals über den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (20/13615) debattiert. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Klimaschutz und Energie. Gesetzentwurf der CDU/CSU Das aktuelle Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) enthält nach Angaben der Unionsfraktion alte Befristungen für die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), von Wärmenetzen und -speichern wie auch von E-Heizern. In der Regel würden die genannten Anlagen gefördert, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 in Dauerbetrieb genommen worden sind, heißt es in dem Entwurf. Im Regelfall liege die Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsdauer insbesondere bei größeren städtischen Anlagen bei mehr als zwei Jahren. Eine Verlängerung sei daher notwendig, um den Projekten Planungssicherheit zu geben. Mit der Änderung des KWK-Gesetzes soll die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden. Die Verlängerung sei dringend geboten, schreibt die Fraktion. Die KWK werde zur Verringerung und für den Abbau von Treibhausgasemissionen sowie zur Förderung der Energieeffizienz benötigt. Zudem sei sie für das auf erneuerbaren Energien basierende Stromsystem der Zukunft als wichtige Säule für eine gesicherte Strom- und Wärmeerzeugung notwendig. (vom/mis/05.12.2024)
- TOP ZP 23 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzeson 8. Dezember 2024 at 9:15
203. Sitzung vom 05.12.2024, TOP ZP 23 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes