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  • TOP 3 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 2025
    am 21. Juni 2026 um 15:06

    82. Sitzung vom 10.06.2026, TOP 3: Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 2025

  • Parlament berät Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses
    am 21. Juni 2026 um 15:06

    Den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025 (21/6000(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Bundestag am Mittwoch, 10. Juni 2026, beraten. An die zehnminütige Einführung durch die Ausschussvorsitzende Hülya Düber (CDU/CSU) schloss sich eine 60-minütige Debatte an. Der Bericht wurde am Mittwochvormittag an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben. Für die Vorsitzende des Petitionsausschusses Dr- Hülya Düber (CDU/CSU) ist der „deutliche Anstieg“ der an den Ausschuss gerichteten Petitionen um 34 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ein Beleg dafür, „dass sich viele Bürgerinnen und Bürger weiterhin an den Bundestag wenden, wenn sie Kritik äußern, Entscheidungen hinterfragen oder Verbesserungen anregen wollen“. Hinter jeder Petition stehe ein Mensch, der darauf vertraut, dass sein Anliegen gehört, geprüft und vor allem ernstgenommen werde. „Vielleicht ist das die wichtigste Botschaft dieses Jahresberichts“, sagte Düber während der Debatte. AfD: Petitionen können Volksabstimmung nicht ersetzen Manfred Schiller (AfD) führte Beispiele an, bei denen auch durch den unermüdlichen Einsatz der Mitarbeiter der Ausschussdienstes, einzelnen Petenten bei ihren Auseinandersetzungen mit Behörden tatsächlich geholfen worden sei, „ohne kostspielige Gerichtsverfahren“. Bei politischen Anliegen, die auf eine Änderung des Regierungshandeln abzielen, müsse er aber feststellen: „Petitionen können Volksinitiativen und Volksabstimmungen nicht ersetzen.“ Da die Koalitionspartner immer abgestimmt votierten, habe keine politische Petition Erfolg, die nicht im gemeinsamen Interesse der Koalition liegt. Nur mit Volksabstimmungen ließen sich politische Anliegen auch gegen die amtierende Koalition durchsetzen, sagte Schiller. SPD: Starkes Zeichen für echte Beteiligung David Mandrella (SPD) sah in dem Anstieg der Petitionen ein „starkes Zeichen für Demokratie, ein starkes Zeichen für echte Bürgerbeteiligung und ein starkes Zeichen für Petitionen“. Der Erfolg einer Petition, so Mandrella, hänge nicht nur von der konkreten Umsetzung oder einer Gesetzesänderung ab. Alle Gesetze würden von der Bevölkerung mitgeprägt. Politische Mehrheiten entstünden nicht im Vakuum. „Sie entstehen, weil Menschen sich einmischen, Interessen formulieren und Unterstützungen sammeln.“ Anders gesagt: „Mehrheiten entstehen, weil Menschen Petitionen einreichen“, so der SPD-Abgeordnete. Für das Adressieren eines Anliegens gebe es daher kein geeigneteres Mittel als das Instrument der Petition. Grüne: Ortstermine helfen Im Mittelpunkt der Arbeit des Petitionsausschusses stehe das Bemühen, „ganz konkrete Lösungen für ganz konkrete Probleme zu finden“, sagte Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen). „Das schaffen wir immer wieder und darüber bin ich sehr froh“, fügte sie hinzu. Viele Mitglieder des Petitionsausschusses würden die Erkenntnisse aus der Arbeit dieses Ausschusses in anderen Ausschüssen und in ihrer politischen Arbeit „fruchtbar machen können“. Rüffer sprach von einem Gefühl der Wirksamkeit, weil man tatsächlich etwas verändern könne. Die Grünenabgeordnete verwies auf Instrumente des Petitionsausschusses, die andere Ausschüsse nicht hätten. Bei einem Ortstermin in Ehlingen im Ahrtal habe man sich die Sorgen der Bürger und Kommunalpolitiker zum Hochwasserschutz angehört und stehe nun im Wort, für Abhilfe zu sorgen. Linke: Menge der Petitionen in den 2000ern deutlich höher Ina Latendorf (Die Linke) relativierte den Anstieg der Petitionen insoweit, dass sie das Jahr 2024 mit nur 9.260 Petitionen als absoluten Tiefstand bezeichnete. Auch jetzt würden noch 10.000 Bürger weniger pro Jahr an den Ausschuss schreiben – im Vergleich zu den 1990er und den 2000er Jahren, sagte sie. An fehlenden Sorgen und Nöten liege das sicherlich nicht, so die Linken-Abgeordnete. Das zeige auch der enorme Zulauf bei den privaten Petitionsplattformen. Zwar werde immer wieder darauf hingewiesen, dass nur der Petitionsausschuss eine Gesetzgebung wirksam anstoßen könne. Tatsächlich seien aber 2025 nur 5,7 Prozent der Petitionen mit einem Erwägungs- oder Berücksichtigungsbeschluss verabschiedet worden, der die Bundesregierung zum Handeln auffordert. Selbst in solchen Fällen komme aber oft lediglich ein Schreiben der Bundesregierung als Antwort, dass das entsprechende Ministerium keinen Handlungsbedarf sehe. CDU/CSU: Parteibücher werden hintenangestellt Im Petitionsausschuss werde oft Tacheles gesprochen, sagte Nicklas Kappe (CDU/CSU). Parteibücher würden hintenangestellt, wenn es darum gehe, sich um die Anliegen der Petenten zu kümmern. „Dieses Gremium ist mehr als nur ein parlamentarisches Zusammenkommen. Dieses Gremium ist der Seismograf der Stimmung in diesem Land“, befand er. Der Petitionsausschuss sei die direkte Verbindung der Bürger „mit diesem hohen Hause“. Darauf, so Kappe, könne man stolz sein. Petitionsbericht 2025 Im Jahr 2025 sind 12.399 Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht worden. Die Gesamtzahl der Petitionen ist damit im Vergleich zu 2024 um 3.139 Petitionen (34 Prozent) angestiegen. Die meisten Eingaben bezogen sich auf den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (1.606). 1.581 Zuschriften richteten sich an den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Den Bereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz betrafen 1.571 Petitionen. Der Bundestag wird den Tätigkeitsbericht am Mittwochnachmittag beraten. Laut dem Bericht ergibt sich bei 249 Werktagen ein täglicher Durchschnitt von etwa 50 Zuschriften. 5.807 und damit deutlich mehr als ein Drittel aller Petitionen seien auf elektronischem Wege, also als Web-Formular über das Petitionsportal im Internet, eingegangen. „Mit derzeit etwa 5,5 Millionen Nutzerinnen und Nutzer zählt das Petitionsportal weiterhin zu den beliebtesten Internetangeboten des Deutschen Bundestages“, schreibt der Petitionsausschuss. Es könne nicht nur für die Eingabe von Petitionen genutzt werden, sondern ermögliche es auch, veröffentlichte Petitionen elektronisch mitzuzeichnen und gemeinsam mit anderen zu diskutieren. Öffentliche Beratung von zehn Petitionen Im Berichtszeitraum haben sich der Vorlage zufolge 297.996 Nutzerinnen und Nutzer im Portal des Petitionsausschusses neu registriert (2024: 179.742), um eine Petition einzureichen, sie im Petitionsforum zu diskutieren oder sie durch eine Mitzeichnung zu unterstützen. Zu den im Jahr 2025 eingegangenen Petitionen seien insgesamt 511.965 Unterstützungen – teils schriftlich, teils auch elektronisch über die Petitionsplattform – verzeichnet worden (2024: 722.639). 2025 seien mit 652 Petitionen fast 58 Prozent mehr Eingaben im Internet veröffentlicht worden als im Vorjahr (413 Petitionen), heißt es weiter. Zehn der im Berichtsjahr veröffentlichten Petitionen seien dabei mehr als 30.000-mal mitgezeichnet worden und hätten damit das erforderliche Quorum für eine öffentliche Beratung der Eingabe erreicht. Neben den grundsätzlichen Anliegen, die über das Internet oder per Post an den Ausschuss herangetragen wurden, habe sich der Petitionsausschuss ebenso mit großem Engagement den Sorgen und Nöten der Bürger gewidmet, die den Ausschuss im Einzelfall um Unterstützung baten. „Die Bearbeitung solcher persönlichen Anliegen machte für den Ausschuss mit rund 69 Prozent auch im Jahr 2025 wieder einen wichtigen Teil seiner Arbeit aus“, schreiben die Abgeordneten. Laut dem Tätigkeitsbericht fanden im Jahr 2025 19 Sitzungen des Petitionsausschusses statt. In den Sitzungen seien insgesamt 378 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen worden. Viermal habe der Ausschuss im vergangenen Jahr öffentlich getagt. (hau/10.06.2026)

  • 12.399 Petitionen erreichten den Ausschuss im Jahr 2025
    am 21. Juni 2026 um 15:06

    Petitionen/Bericht Im Jahr 2025 sind 12.399 Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht worden. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des Ausschusses für das Jahr 2025 hervor.

  • Jahreseinkommensgrenze für unterhaltspflichtige Angehörige
    am 21. Juni 2026 um 15:06

    Petitionen/Ausschuss Der Petitionsausschuss lehnt die Forderung nach einer dynamischen Anpassung der Jahreseinkommensgrenze für unterhaltspflichtige Angehörige mehrheitlich ab.

  • Petitions­aus­schuss zur Ein­gliederungs­hilfe für behinderte Menschen
    am 21. Juni 2026 um 15:06

    Gegenstand der Sitzung Der Petitionsausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 8. Juni 2026, mit einer Petition zum Thema „Inklusion und Teilhabe – Keine Kürzung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ befasst.