Informationen aus dem Deutschen Bundestag: Petitionen RSS-Dienst des Deutschen Bundestages: Petitionen
- Übernahme der Kosten für die „Abnehmspritze“ durch die GKVam 19. November 2025 um 17:20
Petitionen/Ausschuss Der Petitionsausschuss hält eine Übernahme der Kosten für die sogenannte „Abnehmspritze“ durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei einer medizinischen Notwendigkeit für überlegenswert.
- Petitionen: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestagam 19. November 2025 um 17:20
Jeder kann sich nach Artikel 17 des Grundgesetzes mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag wenden. Diese landet beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät. Dadurch hilft der Ausschuss festzustellen, ob beschlossene Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen. Dann kann noch einmal kritisch überprüft werden, ob das Parlament in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll.
- Freier Zugang zur Psychotherapie für gesetzlich Versicherteam 19. November 2025 um 17:20
Petitionen/Ausschuss Das Primärarztsystem ist noch in der Ausarbeitungsphase, sagte ein BMG-Vertreter vor dem Petitionsausschuss. Beraten wurde eine Petition mit der Forderung nach freiem Zugang zur Psychotherapie.
- Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Mediaam 19. November 2025 um 17:20
Petitionen/Ausschuss Die Forderung nach der gesetzliche Festschreibung eines Mindestalters von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media mit eigenen Accounts wurde im Petitionsausschuss beraten.
- Mindestalter für Social-Media-Nutzung und freier Psychotherapie-Zugangam 19. November 2025 um 17:20
Mit zwei Petitionen hat sich der Petitionsausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 10. November 2025, befasst. In der ersten Stunde ging es um eine Petition zum Kinder- und Jugendmedienschutz, und zwar um ein Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media und um die Einsetzung einer unabhängigen wissenschaftlichen Expertenkommission. Das Thema der zweiten Petition ab 13 Uhr betraf Ärzte. Konkret ging es um den Erhalt des freien Zugangs zur Psychotherapie. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes kann sich jede und jeder mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag wenden. Diese landen beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät. Dadurch hilft der Ausschuss festzustellen, ob beschlossene Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen. Dann kann noch einmal kritisch überprüft werden, ob das Parlament in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll. (10.11.2025)