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OLG Köln zur Haftung beim Verkehrsunfall: Wer sich nicht anschnallt, kann Mitschuld tragen

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Ein schwerer Verkehrsunfall beschäftigt die Zivilgerichte, obwohl der alleinige Unfallverursacher feststeht. Seine Versicherung will einen Teil der Schäden nicht übernehmen, weil eine Mitfahrerin der Geschädigten nicht angeschnallt war.