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Keine Ausnahme für altersbedingte Schmerzen beim Sex: Krankenkasse muss neue Therapie nicht zahlen

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Eine neuartige Laserbehandlung muss nicht von der Krankenkasse übernommen werden, solange sie nicht zugelassen ist. Davon ließ das LSG Niedersachsen-Bremen keine Ausnahme im Fall von altersbedingten Schmerzen beim Geschlechtsverkehr zu.