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LSG NRW zur Berufsausbildungsbeihilfe: Hotel Mama bleibt Hotel Mama, auch mit Untermietvertrag

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Auch wenn man einen Untermietvertrag hat und an seine Eltern Miete zahlt, zählt dies nicht als eigenständiges Wohnen. Ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe wies das LSG NRW aus diesem Grund ab.