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Steuerrecht nach dem zweiten Weltkrieg: Wenn plötzlich das Finanzamt weg ist

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Kann man eine Rückzahlung von Steuervorauszahlungen verlangen, wenn die Behörde völlig untergegangen ist? In friedlichen Zeiten wirkt schon die Frage absurd. Der Bundesfinanzhof hatte aber 1952 nach dem Krieg eine Antwort zu finden.