Darf die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und beobachtet werden? Die Frage erreicht nun Deutschlands oberstes Verwaltungsgericht. Nachdem das OVG NRW bei seinem Nein zur Revision bleibt, muss das BVerwG nun prüfen.
Startseite » Uncategorized » OVG lehnt Revision ab: AfD-Beobachtung wird Fall fürs Bundesverwaltungsgericht