Eine Felge, die bei Ebay als „neu, aus Demontage“ verkauft wird, ist nicht mit einer neuen, unbenutzten Felge gleichzusetzen. Einen Schadensersatzanspruch wegen aus Deckungskauf entstandener Mehrkosten lehnte das AG München deshalb ab.
Startseite » Uncategorized » AG München klärt Ebay-Streit um Felge: Neuwertige Waren sind keine Neuwaren