Zum Inhalt springen
Startseite » Uncategorized » Bundesverfassungsgericht: Hessisches Verfassungsschutzgesetz teils verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht: Hessisches Verfassungsschutzgesetz teils verfassungswidrig

  • von

Die Befugnisse bei Handyortung und verdeckten Ermittlungen sind zu weitreichend, entschied das BVerfG. Es sah eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Der hessische Landesgesetzgeber muss nun erneut nachjustieren.