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Weisungsrecht im Arbeitsverhältnis: Kündigung nach Weigerung, eine rote Hose zu tragen

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Ein Mann sollte bei der Arbeit eine rote Hose tragen. Mehrfach kam er jedoch in einer schwarzen. Das brachte ihm schließlich nach fast über neun Jahren in dem Job die Kündigung ein. Zu Recht, entschied das ArbG Solingen.