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Laien als Strafverteidiger: Könnten Reichsbürger den Strafprozess „sprengen“?

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Bayern will im Bundesrat die Verteidigung durch Laien in einem Strafprozess einschränken. Es bestehe die Gefahr, dass der Gerichtssaal von Extremisten oder Reichsbürgern zur Propaganda genutzt werde. BMJ und die BRAK winken ab.