Der Kurznachrichtendienst X muss laut dem OLG Frankfurt am Main nur in bestimmten Fällen für falsche oder ehrverletzende Posts haften. Eine entsprechende Unterlassungsklage wiesen die Richter zurück.
Startseite » Uncategorized » OLG Frankfurt am Main: X haftet für beleidigende Posts nur nach konkretem Hinweis