Wer bereits den Schutz als Flüchtling in einem anderen Land bekommen hat, muss nicht denselben Status auch in Deutschland erhalten. Die nationalen Stellen müssen frühere Erkenntnisse aber berücksichtigen, so der EuGH.
Startseite » Uncategorized » EuGH zu erneutem Asylantrag in anderem Mitgliedstaat: Staaten können Flüchtlingsschutz neu bewerten