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EuGH sieht irreführende Werbung: Desinfektionsmittel können nicht „hautfreundlich“ sein

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Bei der Werbung für Desinfektionsmittel gelten besondere Regeln. Gegen diese Regeln hat die Drogeriemarktkette „dm“ mit der Bezeichnung „hautfreundlich“ verstoßen, so der EuGH. Das sei nämlich irreführend.