Die Weigerung, sich impfen zu lassen, durfte nicht zu einer Abmahnung führen. Hier gehe es um höchstpersönliche Rechte der Arbeitnehmenden, so das BAG. Eine Freistellung ohne Vergütung war aber rechtmäßig.
Startseite » Uncategorized » BAG zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht: Keine Abmahnung wegen fehlender Corona-Impfung