Überschüssige Hautfalten infolge starker Gewichtsabnahme sind keine behandlungsbedürftige Krankheit. Die Krankenkasse muss die Kosten daher nicht übernehmen, entschied das Hessische LSG.
Startseite » Uncategorized » Hessisches LSG zu Anspruch nach Gewichtsabnahme: Hautstraffung ist keine Krankheit