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Verwaltungsgericht Düsseldorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig

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Zwei Ehepartner, die beide Mitglied der AfD sind, haben zu Hause über 200 Waffen anhäuft. Diese müssen sie jetzt abgeben, hat das VG Düsseldorf entschieden, weil die zwei wegen ihrer Parteimitgliedschaft als unzuverlässig einzustufen seien.