Bietet ein Sicherheitsmitarbeiter an, Passagiere gegen Zahlung eines Schmiergeldes nach vorn in die Warteschlange einer Flughafenkontrolle zu rücken, so macht er sich damit nicht strafbar. Das hat das OLG Köln nun bestätigt.
Startseite » Uncategorized » OLG verneint versuchte Erpressung: Für „einen Fuffi“ nach vorne in die Warteschlange