Zum Inhalt springen
Startseite » Uncategorized » ArbG Köln gibt Klage statt: Teilnahme am Potsdamer Treffen reicht nicht für eine Kündigung

ArbG Köln gibt Klage statt: Teilnahme am Potsdamer Treffen reicht nicht für eine Kündigung

  • von

Die Stadt Köln hat einer Mitarbeiterin nach 20 Jahren gekündigt, weil sie an dem von Correctiv aufgedeckten Treffen in Potsdam teilgenommen hat. Eine Teilnahme allein reicht für eine Kündigung allerdings nicht, urteilte das ArbG Köln nun.