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OLG Schleswig-Holstein: Geschlechtsänderung hindert Eintragung als Vater nicht

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Das OLG Schleswig-Holstein stellt klar, dass ein Transsexueller, der sein Geschlecht von weiblich auf männlich änderte, als Vater eines während der Ehe geborenen Kindes eingetragen werden kann. Biologische Abstammung sei nicht notwendig.