NS-Verharmlosung, Rassismus und Antisemitismus sind unter deutschen Polizisten keine Seltenheit. Das OLG Frankfurt/Main hält das für „schwer erträglich“, aber nicht für strafbar. Denn die Chats seien nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Startseite » Uncategorized » OLG lehnt Strafprozess wegen „Itiotentreff“ ab: Rechtsextreme Polizeichats nur private „Belustigung“