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BVerfG zum Mindestlohn im Yoga-Zentrum: Kursplanung und Produktvertrieb sind keine religiöse Tätigkeiten

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Seminarplanung und Vertrieb von Yoga-Produkten haben nichts mit Religionsausübung zu tun. Ein Yoga-Zentrum muss daher den Mindestlohn an ehemalige Mitglieder nachzahlen. Das BVerfG nahm zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an.