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Auch wenn sie den Prozess gewonnnen haben: Prozesskosten tragen alle Wohnungseigentümer

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Mehrere Wohnungseigentümerinnen haben einen Beschluss ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft vor Gericht erfolgreich angefochten. Dennoch müssen sie die Prozesskosten anteilig tragen, entschied nun der BGH.