Mehrere Wohnungseigentümerinnen haben einen Beschluss ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft vor Gericht erfolgreich angefochten. Dennoch müssen sie die Prozesskosten anteilig tragen, entschied nun der BGH.
Startseite » Uncategorized » Auch wenn sie den Prozess gewonnnen haben: Prozesskosten tragen alle Wohnungseigentümer