Zum Inhalt springen
Startseite » Uncategorized » Eilbeschluss zur Bezahlkarte: Sozialgericht hält pauschale Bargeldobergrenze für rechtswidrig

Eilbeschluss zur Bezahlkarte: Sozialgericht hält pauschale Bargeldobergrenze für rechtswidrig

  • von

Um der Migration aus wirtschaftlichen Gründen entgegenzuwirken, wurde im Mai die Bezahlkarte eingeführt. Asylbewerber erhalten seitdem nur noch 50 Euro Bargeld im Monat. Das SG Hamburg hält diese pauschale Grenze für rechtswidrig.