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BGH sieht keinen unlauteren Wettbewerb: Werbung mit durchschnittlicher Sternebewertung zulässig

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Ein Unternehmen wirbt für sich mit einer durchschnittlichen Sternebewertung. Dagegen klagte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und forderte mehr Transparenz. Der BGH traut den Verbrauchern jedoch zu, ihren Kopf zu gebrauchen.