Zum Inhalt springen
Startseite » Uncategorized » Unterschiedliche Ansichten bei OVG NRW und VGH Bayern: Schulpflichtige Kinder müssen Masernimpfung nachweisen

Unterschiedliche Ansichten bei OVG NRW und VGH Bayern: Schulpflichtige Kinder müssen Masernimpfung nachweisen

  • von

Eltern von schulpflichtigen Kindern müssen grundsätzlich die Masernimpfung ihres Kindes nachweisen. Das OVG NRW wies die rechtlichen Bedenken der Eltern zurück – und weicht damit vom Bayerischen VGH ab.