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LSG Sachsen-Anhalt zur gesetzlichen Unfallversicherung: Sohn schlägt Vater eine Vase auf den Kopf

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Wenn Menschen die Betreuung von Angehörigen übernehmen, verschwimmen die Grenzen: Was ist noch Familienangelegenheit, was ist schon Betreuungsaufgabe? Davon hängt ab, ob und welcher Versicherungsschutz greift. Jetzt entschied das LSG.