Mitten in der Corona-Pandemie buchte eine Reiseagentur für ihre Kunden eine Flugreise in die USA und zurück. Wegen eines Einreiseverbots fiel die Reise ins Wasser. Der BGH entschied nun, dass die Airline trotzdem ihr Geld bekommt.
Startseite » Uncategorized » BGH zur Unmöglichkeit wegen der Corona-Pandemie: Agentur muss Flug trotz Einreiseverbots für Urlauber bezahlen