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OLG Stuttgart: Tankstellen sind keine Tabakfachhändler

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Eine Tankstelle darf nicht für Tabakwaren werben, wie es ein Fachhändler tut. Das hat das OLG Stuttgart entschieden. In dem Fall ging um Werbung auf Bildschirmen im Schaufenster, wie sie bundesweit an vielen Tankstellen zu finden sind.