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VG Münster gibt Landesbetrieb Recht: Grundstückseigentümer muss Äste zurückschneiden

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Der Landesbetrieb Straßen.NRW hatte die Sträucher am Grundstück eines Rentners früher selbst zurückgeschnitten. Wegen Personalmangels macht er das aber nicht mehr. Deshalb muss der 80-Jährige jetzt selbst dafür aufkommen, so das VG Münster.