Laut LG München I durfte das Pressetelefon der „Letzten Generation“ abgehört werden, weil ein Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung bestanden habe. Straftaten seien kein Mittel der demokratischen Diskussion, so das Gericht.
Startseite » Uncategorized » Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung: Telefonüberwachung bei der „Letzten Generation“ rechtmäßig