Liebich ist wegen Volksverhetzung in zwei Instanzen erstmals zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Nun muss sich das OLG Naumburg mit dem Fall beschäftigen: Liebich hat Revision gegen das Berufungsurteil des LG Halle eingelegt.
Startseite » Uncategorized » Bestätigt das OLG die Haftstrafe?: Rechtsextremist Sven Liebich legt Revision ein