Zum Inhalt springen
Startseite » Uncategorized » Reform des Gerichtssystems der EU: EuGH gibt Zuständigkeiten für Vorabentscheidungen teilweise ab

Reform des Gerichtssystems der EU: EuGH gibt Zuständigkeiten für Vorabentscheidungen teilweise ab

  • von

Der EuGH ist seit Jahren mit der hohen Zahl an Vorabentscheidungsersuchen überlastet. Ab Oktober wird das EuG die Zuständigkeit in sechs Sachgebieten übernehmen. Die Satzungsreform sieht auch die Offenlegung von Parteischriftsätzen vor.