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BGH-Leitsatz zur Versicherungsbranche: Ausschlussklauseln müssen klar verständlich sein

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Möchten Versicherer für bestimmte krankheitsbedingte Behandlungen nicht zahlen, können sie Ausschlussgründe festlegen. Wird der Versicherte aus zu vagen Formulierungen aber nicht schlau, ist die Klausel unwirksam, so der BGH.