Möchten Versicherer für bestimmte krankheitsbedingte Behandlungen nicht zahlen, können sie Ausschlussgründe festlegen. Wird der Versicherte aus zu vagen Formulierungen aber nicht schlau, ist die Klausel unwirksam, so der BGH.
Startseite » Uncategorized » BGH-Leitsatz zur Versicherungsbranche: Ausschlussklauseln müssen klar verständlich sein