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AG Gelnhausen zu Videokameras in der Nachbarschaft: Schwenkbare Kameras sind unzulässig

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Eigentümer dürfen keine Überwachungskameras an ihren Häusern anbringen, die elektronisch auch auf das Nachbargrundstück gerichtet werden können, so das AG Gelnhausen. Die Nachbarn würden sich hierdurch nachvollziehbar beobachtet fühlen.