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AG Hamburg zu Geheimnisverrat: Anwalt darf ungeschwärztes Gutachten an Experten weitergeben

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Beauftragt ein Strafverteidiger einen externen Sachverständigen, so darf dieser Einsicht in unzensierte Gutachten haben. Eine Strafbarkeit wegen Geheimnisverrats scheidet in einem solchen Fall aus, entschied das AG Hamburg.