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BAG sieht Rechtsmissbrauch: Keine Entschädigung für AGG-Kläger auf Sekretärin-Stelle

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Sein Anwalt zog noch Vergleiche zu Gandhi und Mandela, doch es half alles nichts: Der Wirtschaftsjurist, der sich erfolglos auf Sekretärinnen-Stellen bewarb und aus AGG klagte, bekommt auch vom BAG keine Entschädigung.