Manche Täter können überführt werden, indem Ermittler auswerten, wann ein Handy in welcher Funkzelle war. Doch werden die Standortdaten rechtswidrig gewonnen, folgt daraus ein Beweisverwertungsverbot, entschied nun der BGH.
Startseite » Uncategorized » BGH bejaht Beweisverwertungsverbot: Daten aus rechtswidriger Funkzellenabfrage nicht verwertbar