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BGH besteht auf Jugendstrafe gegen linke Randalierer: Erziehungsgedanke für Demonstranten im „Schwarzen Block“ außer Kraft gesetzt

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Der BGH zeigt Härte gegenüber linken Straftätern: Jugendliche, deren Schuld schwer wiegt, dürfen auch dann zu einer Haftstrafe nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, wenn diese aus erzieherischen Gründen eigentlich nicht geboten wäre.