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BGH-Entscheidung zum kollektiven Rechtsschutz: Verbraucherschützern steht kein Rückzahlungsanspruch zu

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Für die Festivalbesucher ging es nur um 2,50 Euro, doch das Urteil des BGH hat weitreichendere Bedeutung: Verbraucherschützer können bei unlauteren Geschäftspraktiken nicht ohne Weiteres eine direkte Erstattung an Verbraucher einklagen.