Für die Festivalbesucher ging es nur um 2,50 Euro, doch das Urteil des BGH hat weitreichendere Bedeutung: Verbraucherschützer können bei unlauteren Geschäftspraktiken nicht ohne Weiteres eine direkte Erstattung an Verbraucher einklagen.
Startseite » Uncategorized » BGH-Entscheidung zum kollektiven Rechtsschutz: Verbraucherschützern steht kein Rückzahlungsanspruch zu