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BGH geht von konkludenter Einwilligung aus: Abbildungen von Fototapeten verletzen keine Urheberrechte

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Eine Frau kauft eine Fototapete, bringt sie zu Hause an und wird wegen Verletzung von Urheberrechten verklagt. Denn die Tapete taucht auch in ihren Facebook-Videos auf. Der BGH meint nun aber: Das war für den Urheber vorhersehbar.