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BGH zu Falschbeurkundung nach § 348 StGB: Datum der Erstzulassung ist keine rechtlich erhebliche Tatsache

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Mitarbeiterinnen einer Zulassungsstelle sollen bei der Erteilung von Zulassungen tatsächlich nicht durchgeführte Erstzulassungen angegeben haben. Anstiftung zur Falschbeurkundung im Amt sei das aber nicht, so der BGH.