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BGH zu Feuchtigkeitsschäden im Altbau: Wohnungen sind zum Wohnen da

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Wer sich Wohneigentum kauft, findet im Nachhinein nicht selten größere Mängel, vor allem in Altbauten. Welchen Zustand dürfen Käufer redlicherweise erwarten? Der BGH hat klargestellt: Zum Wohnen muss sich eine Wohnimmobilie schon eignen.