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BGH zur Abschiebungshaft: Ausreisepflichtiger wurde zu lange eingesperrt

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Die Bedingungen während der Abschiebungshaft unterscheiden sich im bayerischen Hof zu wenig von denjenigen in Strafvollzugsanstalten, so der BGH. Er hat entschieden, dass Abschiebungshaft nur so streng wie nötig erfolgen darf.