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BGH zur Weiterleitung von Emails: Behördenversagen macht Abschiebehaft rechtswidrig

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Emails des BMI müssen an die Behörden weitergeleitet werden, die es angeht. Passiert das nicht, liegt darin ein Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz, eine Abschiebungshaft ist dann rechtswidrig.