NRW-Polizeipräsidenten sind keine sogenannten politischen Beamten, entschied das BVerfG. Erfolg hat damit Wolfgang Albers, der als solcher nach den Übergriffen der Kölner Silvesternacht in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden war.
Startseite » Uncategorized » BVerfG sieht Verstoß gegen Lebenszeitprinzip: NRW durfte Kölner Polizeipräsidenten nicht verfrüht in den Ruhestand schicken