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BVerfG verhandelt BGH-Vorlage: Zwangsbehandlung auch zuhause?

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Patienten zwangsweise zu behandeln, darf nur das letzte Mittel sein. Das muss bisher immer in einem Krankenhaus geschehen. Das BVerfG verhandelte nun zur Verfassungsmäßigkeit der einschlägigen BGB-Vorschrift. Und nimmt Alternativen in den Blick.