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BVerwG gibt Anwohnern Recht: Wann Behörden gegen Gehwegparker einschreiten müssen

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Anwohner können gegen das „Gehwegparken“ vorgehen – wenn sie davon erheblich beeinträchtigt sind. Das hat das BVerwG entschieden. Wann genau haben die Anwohner einen Anspruch auf das Einschreiten des Ordnungsamts?